Konfliktmanagement
Am Montessori Gymnasium begegnen sich täglich über 800 Menschen: auch wenn sich die Schulgemeinschaft darum bemüht, die äußeren Bedingungen und inneren Haltungen zu verbessern und eine freundliche und respektvolle Atmosphäre zu schaffen, so kann man zwischenmenschliche Probleme nie ausschließen.
In allen Bereichen schulischer Arbeit bemühen wir uns um Qualifizierung in unserem Umgang miteinander. Die Schüler lernen Respekt gegenüber Mitmenschen in ihren Klassengemeinschaften, sie vertiefen dies in AGs und in besonderen Aktionen zur Sozialkompetenz, die im Schulprogramm verankert sind. Die Elternschaft bietet Fortbildung durch externe Referenten an, das Lehrerkollegium bildet sich kontinuierlich fort. So wollen wir gemeinsam das Zusammenleben zufrieden stellend gestalten.
Nichtsdestoweniger wollen wir auftretende einzelne Probleme nicht herunterspielen, sondern auch vermittels dieses Beschwerdemanagements Lösungen für Konflikte suchen, die zum Teil durchaus dem Wandel in der Gesellschaft und der Verschiebung in den Wertvorstellungen geschuldet sind.
Unser Beschwerdemanagement soll neben der Lösung von Einzelproblemen zu Qualitäts- und Prozessverbesserungen führen. Es soll der Schulleitung und den Mitwirkungsorganen ermöglichen, früh die unterschiedlichen Bedürfnisse wahr und ernst zu nehmen und möglichst partnerschaftlich und no blame orientiert Lösungen zu aller Zufriedenheit zu finden. Die Einhaltung eines festgelegten Instanzenweges kann zur Problemlösung und gleichzeitigen Entlastung aller Beteiligten beitragen.
Das Verfahren im Allgemeinen
Eine Beschwerde wird häufig persönlich oder schriftlich der Schulleitung oder der Schulaufsicht vorgetragen und nicht direkt den Beteiligten. Das ist aus Sicht der Beschwerdeführer verständlich, hat aber den entscheidenden Nachteil, dass die Schulleitung oder die Schulaufsicht über den auslösenden Sachverhalt nicht ausreichend informiert ist und oft auch noch gar nicht zuständig ist. Sie müssen die Beschwerde daher an die unmittelbar Betroffenen weiterleiten.
Die Schulleitung prüft daher zunächst, um welches Problem und gegen wen gerichtet es geht.
Sie wird an dieser Stelle keine inhaltliche oder wertende Stellung beziehen wird, sondern auf das an der Schule geltende Beschwerdeverfahren verweisen. Sie bietet hier nur die Unterstützung bei der Behandlung der Beschwerde an.
Das Beschwerdeverfahren wird weiter unten erläutert. Die Schulleitung besteht auf diesem Verfahren und seiner Dokumentation. Der erste Schritt ist immer das direkte Gespräch zwischen den jeweiligen Konfliktparteien.
Das Verfahren für Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern
- Bei Problemen mit Mitschülerinnen bzw. Mitschülern:
- man versucht durch das direkte Gespräch mit der betreffenden Person, den Konflikt zu lösen
- die Klassensprecher / Jahrgangsstufensprecher versuchen eine Vermittlung im Konflikt
- Streitschlichter/innen übernehmen die Lösung des Konfliktes
- Klassenlehrer bzw. Stufenleiter werden ins Vertrauen gezogen und vermitteln
- Vertrauenslehrer werden eingeschaltet und schlagen Maßnahmen vor
- die Koordinatoren der Erprobungsstufe/ Mittelstufe/ Oberstufe können vermitteln
- sind diese Wege erfolglos, wird auf jeden Fall die Schulleitung informiert und ggf. externe Hilfe herangezogen.
- Bei Problemen mit Lehrerinnen bzw. Lehrern:
- man versucht durch das direkte Gespräch mit der betreffenden Lehrperson, den Konflikt zu lösen
- die Vertrauenslehrer werden eingeschaltet und schlagen vor zu vermitteln
- die Koordinatoren der Erprobungsstufe/ Mittelstufe/ Oberstufe suchen als erweiterte Schulleitung nach einer Lösung
- sind diese Wege erfolglos, wird auf jeden Fall die Schulleitung informiert und ggf. externe Hilfe herangezogen.
- Bei Problemen mit dem nichtlehrenden Personal:
- man versucht durch das direkte Gespräch mit der betreffenden Person, den Konflikt zu lösen
- (falls Ganztag) Die Ganztagskoordinatorin wird zu Hilfe gerufen
- wird die Gleichstellungsbeauftragte ins Vertrauen gezogen
- Im Falle, dass die ergriffenen Maßnahmen erfolglos sind, muss die Schulleitung informiert und ggf. externe Hilfe herangezogen werden
- Bei Problemen mit der Benotung:
- man versucht durch das direkte Gespräch mit der betreffenden Lehrperson, den Konflikt zu lösen
- die Vertrauenslehrer beraten über weitergehende Vermittlungsmöglichkeiten
- die Koordinatoren der Erprobungsstufe/ Mittelstufe / Oberstufe versuchen als erweiterte Schulleitung, eine Lösung zu vermitteln
- die Schulleitung steht zu einem Beratungsgespräch zu Verfügung und kann ggf. Fachkoordinatoren oder andere Fachlehrer aus dem Hause zu Rate ziehen. Sie lädt zu einem Runden Tisch, um eine einvernehmliche Lösung herbei zu führen.
Im Falle, dass die Benotung verwaltungsrechtliche Konsequenzen (z.B. die Nichtversetzung) und die Mediation keinen Erfolg gezeigt hat, kann über den Schulleiter Beschwerde bei der Bezirksregierung eingelegt werden.
Das Verfahren für Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere Lehrende Personal
- Bei Problemen mit Schülerinnen bzw. Schülern:
- man versucht durch das direkte Gespräch mit der betreffenden Person, den Konflikt zu lösen, z.B. durch Transparenz der Leistungsanforderungen und –bemessungen.
- man berät mit den Klassenlehrern
- die Koordinatoren der Erprobungsstufe/der Mittelstufe bzw. der Oberstufe versuchen als erweiterte Schulleitung das Problem zu lösen
- Im Falle, dass die ergriffenen Maßnahmen erfolglos bleiben, soll die Schulleitung informiert und ggf. externe Hilfe herangezogen werden.
- Bei Problemen mit Eltern:
- man versucht durch das direkte Gespräch mit der betreffenden Person den Konflikt zu lösen, erläutert die problematischen Parameter und sucht den Konsens
- die Koordinatoren der Erprobungsstufe/ Mittelstufe/ Oberstufe versuchen als erweiterte Schulleitung, das Problem zu lösen
- Im Falle, dass die ergriffenen Maßnahmen erfolglos bleiben, muss die Schulleitung informiert und ggf. externe Hilfe herangezogen werden.
- Bei Problemen mit Kolleginnen bzw. Kollegen:
- Die Mitglieder des Lehrerrates beraten bzw. vermitteln, ggf. wird die leichstellungsbeauftragte ins Vertrauen gezogen.
- Im Falle, dass die ergriffenen Maßnahmen erfolglos bleiben, muss die Schulleitung informiert werden und ggf. externe Hilfe herangezogen werden
- Bei Problemen mit dem nichtlehrenden Personal:
- man versucht durch das direkte Gespräch mit der betreffenden Person, den Konflikt zu lösen
- (falls Ganztag) Die Ganztagskoordinatorin wird zu Hilfe gerufen
- wird die Gleichstellungsbeauftragte ins Vertrauen gezogen
- Im Falle, dass die ergriffenen Maßnahmen erfolglos sind, muss die Schulleitung informiert und ggf. externe Hilfe herangezogen werden
- Bei Problemen mit der Schulleitung:
Im Falle, dass die ergriffenen Maßnahmen erfolglos bleiben, kann der für unsere Schule zuständige Dezernent bei der Bezirksregierung ins Vertrauen gezogen werden.
man versucht durch das direkte Gespräch mit der Schulleitung den Konflikt zu lösen
eine andere Person der erweiterten Schulleitung vermittelt
Der Lehrerrat berät und vermittelt
wird die Gleichstellungsbeauftragte ins Vertrauen gezogen
Verschriftlichung und Protokolle
Vereinbarungen, auf den jeweiligen Ebenen werden jeweils (kurz) schriftlich dokumentiert.
Bei Konflikten um die Angemessenheit einer Note ist eine besonders sorgfältige und detaillierte Dokumentation erforderlich. Daraus muss auch hervorgehen, welche Gelegenheiten dem/der Schüler/in geboten wurden, seine /ihre Leistungen zu zeigen, und welche Hilfen die Schule zum Abbau von Leistungsdefiziten gegeben hat.
Leistungskonzept
Das Monte hat ein Konzept zur Leistungsbewertung erarbeitet, das sich an den Zielen selbstgesteuerten Lernens sowie allgemein an Prinzipien der Montessori-Pädagogik orientiert.
Sozialausgleich
Wenn es eng wird – Sozialausgleich am Montessori-Gymnasium
In Deutschland leben über 2,5 Millionen Kinder in Einkommensarmut. Dies entspricht etwa 19,4 Prozent aller Personen unter 18 Jahren. Das Ausmaß der Kinderarmut ist seit vielen Jahren gravierend hoch. (Quelle: Deutscher Kinderschutzbund).
Dabei gehören zu den Armen keineswegs nur die Empfänger von Sozialleistungen, sondern auch die „verdeckte Armut“: Personen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben und die trotzdem in Relation zur Bevölkerung arm sind. Dies sind besonders Alleinerziehende und Personen mit Migrationshintergrund, aber auch Selbstständige mit schlechter Auftragslage, kinderreiche Familien, Eltern, die im Niedriglohnsektor arbeiten oder die aus anderen Gründen in schwierige Lebenslagen gekommen sind. Diese Familien bekommen oft keine soziale Unterstützung, aber z.B. eine Klassenfahrt, eine Studienfahrt oder auch schon ein teurer Taschenrechner kann sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Auch durch die Sozialleistungen sind keineswegs alle für die soziale Teilhabe und den Unterricht erforderlichen Mittel immer abgedeckt (z.B. Kosten für Zertifikate, Lektüren).
Das Montessori-Gymnasium engagiert sich hier in besonderem Maße, so dass keine Teilnahme an schulischen Vorhaben am Geld scheitern muss.
Durch den Sozialausgeich hat das Montessori-Gymnasium seit 2012 eine einfache Möglichkeit für Familien geschafften, die die Kosten für Lernmaterial und Schulveranstaltungen nicht oder nur schwer aufbringen können, erheblich zu ermäßigen. Wenn es knapp wird, hilft unser Sozialausgleich schnell und unkompliziert im Einzelfall Ermäßigungen zu bekommen ohne dass man dabei über das Einkommen Rechenschaft ablegen muss. Die Gelder werden durch den Förderverein verwaltet, aber die Lehrerinnen und Lehrer (in der Regel Klassenlehrer_innen, sonstige Lehrer_innen des Vertrauens) kennen die Probleme und entscheiden über finanzielle Ermäßigungen. Anträge gibt es im Sekretariat, bei der Schulleitung oder bei den Klassenlehrer_innen.
Rein kommt das Geld in der Regel über Klassen-/Kursfahren, bei denen alle etwas mehr zahlen, damit andere erheblich weniger zahlen. Als Grundsatz gilt: Jeder zahlt einen Eigenanteil und nur Leistungen werden unterstützt, die nicht bereits durch unser Sozialsystem abgedeckt sind (z.B. werden Klassenfahrtenbeiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe nicht übernommen).
Eltern, in besonderen Fällen aber auch die Schülerinnen und Schüler selbst, welche die Kosten für Klassen-/Kursfahren und Austauschprogramme und anderes (s.o.) nicht oder nur schwer finanzieren können, können wahlweise 25 % oder 50 % des Teilnehmerbetrages ermäßigt bekommen. Dafür findet sich auf den Anmeldeformularen eine Möglichkeit dies unbegründet und formlos zu beantragen. Antragssteller müssen also keine Begründung oder Rechenschaft über ihre finanzielle Situation abgeben.
Klassenlehrer/innen können im eigenen Ermessen für einzelne Schülerinnen und Schüler Gelder aus dem Sozialausgleich erhalten (z.B. für Lektüren, Sprachzertifikate, Lernmaterial, Eintrittsgelder, etc.), wenn diese nicht bereits durch die Sozialleistungen des Bildungspaketes abgedeckt sind.