Wichtige Informationen: Abi 2020 – Mahnungen und Versetzungen – Fahrten und Exkursionen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte,

das Schulministerium, die Bezirksregierung Köln und die Stadt Köln haben Regelungen zum Abitur 2020, zur Durchführung von Klassenfahrten und Exkursionen in diesem Schuljahr sowie den Mahnungen und Versetzungen veröffentlicht, die wir hiermit weitergeben möchten.

Hier die Regelungen im Einzelnen:

Abitur 2020

– Die schriftlichen Abiturprüfungen finden vom 12.5.2020 bis 25.5.2020 statt. Auch der Freitag nach Christi Himmelfahrt ist jetzt Prüfungstag. Anders als im ursprünglichen Plan wird es nun täglich in diesem Zeitraum Abiturprüfungen geben. – Es gibt zentrale Nachschreibtermine für alle Fächer vom 26.5.2020 bis 9.6.2020. – Der genaue Zeitplan für die einzelnen Fächer wird im Laufe der Woche vom Ministerium bekanntgegeben. – Es gibt in diesem Jahr keine verpflichtenden Abweichungsprüfungen. Bei einer Differenz von 4 Punkten oder mehr zwischen den Vornoten und den Noten der schriftlichen Prüfung müssen die Schülerinnen und Schüler nicht mehr in eine Abweichungsprüfung, außer sie wollen sich verbessern oder sie erfüllen die Bedingungen für das Bestehen der Abiturprüfung nicht. – Die Wiederaufnahme des Unterrichts wird „unmittelbar oder zeitnah“ nach den Osterferien erhofft, mit dem Vorrang auf den Abschlussjahrgängen. Das bedeutet, dass möglicherweise nur die Q2 nach den Osterferien Unterricht erhält. – Daher wird die Notenkonferenz für die Q2 erst danach stattfinden. Den genauen Termin legen wir fest, wenn klar ist, wann der Unterricht wiederaufgenommen wird. Vom zur Verfügung stehenden Zeitraum wird abhängen, ob Schülerinnen und Schüler weitere Leistungen erbringen können, die zur Bewertung herangezogen werden. – Die Abiturientinnen und Abiturienten erhalten ihre Zulassungsbescheide am Freitag, den 8.5.2020.

Alle schulischen Prüfungen, die in den kommenden Wochen anstehen, werden selbstverständlich unter strenger Berücksichtigung der Vorgaben des Infektionsschutzes stattfinden. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200327_Abi-Zeitplan/pm_msb-27_03_2020.pdf

Mahnungen und Versetzungen

In dem Anschreiben der Bezirksregierung heißt es wörtlich:

„Aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs werden in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt.

Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.

Davon unberührt bleibt die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes zu informieren und zu beraten.“

Das bedeutet, dass es in diesem Jahr keine Mahnungen von nicht ausreichenden Leistungen geben wird. Sollte ihr Kind am Schuljahresende auf dem Zeugnis eine oder mehrere nicht ausreichende Leistungen dokumentiert bekommen, die nicht schon zum Halbjahr auf dem Zeugnis vermerkt wurde(n), wird eine davon nicht gewertet, wenn die Versetzung gefährdet ist. Diese Regelung gilt nicht, wenn damit der Erwerb eines Abschlusses verbunden ist. Bitte beachten Sie, dass eine Nichtversetzung grundsätzlich weiterhin möglich ist.

Unabhängig davon werden Ihnen alle Kolleginnen und Kollegen Beratungsangebote für die Zeit nach den Osterferien machen und besprechen, wie Defizite bis zu den Sommerferien behoben werden können. Dabei wird es sich dabei wahrscheinlich um Gespräche per Telefon handeln. Wir werden Sie diesbezüglich unmittelbar nach den Osterferien informieren.

Klassenfahrten und Exkursionen

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit:

„Das Ministerium für Schule und Bildung weist darauf hin, dass unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) mehr genehmigt werden dürfen. Bereits genehmigte Schulfahrten sind abzusagen.

Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.“

Das bedeutet für unsere Schule, dass die Abschlussfahrt der 9. Klassen fällt leider aus. Die Planung der letzten Schulwoche wird überarbeitet. Alle Exkursionen, die bereits geplant und beantragt worden sind, fallen aus. Alles Weitere wird sich in den kommenden Tagen entscheiden und dabei wesentlich von der Entwicklung der Infektionszahlen abhängen. Wenn wir über mehr Klarheit verfügen, werden wir den Terminplan des zweiten Halbjahrs anpassen. Im Grunde stehen alle bisher geplanten Termine auf dem Prüfstand, und wir können nicht ausschließen, dass auch über die bereits abgesagten Fahrten und Exkursionen hinaus noch weitere Termine nicht stattfinden können, auf ein Mindestmaß reduziert oder in das kommende Jahr verschoben werden.

Mit Ihren Fragen und Anregungen können Sie sich jederzeit an die Schulleitung wenden. Wir sind für Sie und euch da!

Mit herzlichen Grüßen aus dem Monte! – M. Hartmann, M. Wirk

Schulmail der Ministerin

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

hier finden Sie / findet ihr noch einmal zum Download die Schulmail Nr. 10 der Ministerin.

Aus den Medien ist sicherlich schon bekannt, dass die Abiturprüfungen verschoben sind, und zwar auf den 12. Mai (Beginn). Infolge des neuen, engen Zeitplans wird es keine Abweichungsprüfungen im 1. bis 3. Fach geben (ausgenommen freiwillige Nachprüfungen und Bestehensprüfungen). Alle wichtigen Einzelheiten dazu werden bestimmt in den kommenden Tagen in einer weiteren Schulmail bekannt gegeben. Wir werden Sie / euch informieren. Leider können wir im Moment auch keine weiteren Auskünfte dazu geben.

Wir wünschen weiterhin allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft (und ihren Familienangehörigen!) Gesundheit und die nötige Gelassenheit, um mit der gegenwärtigen Situation fertig zu werden. – M. Hartmann, M. Wirk

Neuregelung für die Notbetreuung

Liebe Eltern,

ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung für die Notbetreuung Ihrer Kinder erweitert wird: Die Bedingungen für die Anmeldung einer Notbetreuung haben sich verändert, es müssen nicht mehr beide Elternteile in sytemrelevanten Bereichen arbeiten.

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Bitte füllen Sie beide Formulare, die Sie in dem oben angegebenen Link des Schulministeriums finden, aus und schicken Sie diese an oder .

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte am Montag ab 8 Uhr an unser Sekretariat.

Wir sind bemüht, Sie auch aus der Ferne zu unterstützen und zu beraten. Per Mail oder Telefon sind wir alle für Sie erreichbar.

Bitte passen Sie gut auf sich und Ihre Kinder auf und behalten Sie auch in schwierigen Stunden die nötige Geduld und Zuversicht.
M. Hartmann, M. Wirk