Verfahrensweise bei Klassenfahrten – Anträge

Verfahrensweise

Antrag auf Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrt bei Bezug von Sozialleistungen (SGBII, SGBXII, AsylbLG, Wohngeld, Kinderzuschlag, Geringverdiener)

Antrags- und Abrechnungsverfahren

Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II, SGB XII und dem AsylbLG müssen keinen BuT-Hauptantrag (Kurzantrag und Zusatzfragebogen aber schon) mehr stellen, wenn sie den aktuellen Leistungsbescheid vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt vorlegen.

Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag reichen die Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides über den Wohngeld– bzw. den Kinderzuschlag-bezug zusammen mit dem Kurzantrag und Zusatzfragebogen ein.

Geringverdienerinnen und Geringverdiener stellen den regulären BuT-Hauptantrag nebst Kurzantrag und Zusatzfragebogen hier:

Amt für Soziales und Senioren
Abteilung Bildung und Teilhabe, Köln-Pass
Bezirksrathaus Mühlheim (3. Etage)
Wiener Platz 2a
51065 Köln-Mühlheim

Bis zur Prüfung und Bewilligung des Antrags sind die Kosten für Ausflüge und (Klassen-) Fahrten durch die Geringverdienerinnen und Geringverdiener zunächst vorzustrecken.

Die Beantragung erfolgt in 5 Schritten:

  1. Bitte füllen Sie die, zum Download bereitgestellten, Anträge (Hauptantrag, Kurzantrag, Zusatzfragebogen) vollständig aus.
  2. Legen Sie Ihren gültigen Leistungsbescheid in Kopie bei.
  3. Kommen Sie in unser Sekretariat und lassen sich die Anträge abstempeln und unterschreiben.
  4. Anschließend lassen Sie die Unterlagen vollständig dem Amt für Soziales (siehe oben) zukommen.
  5. Dort wird das ganze geprüft und bearbeitet.