Neuregelung für die Notbetreuung

Liebe Eltern,

ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung für die Notbetreuung Ihrer Kinder erweitert wird: Die Bedingungen für die Anmeldung einer Notbetreuung haben sich verändert, es müssen nicht mehr beide Elternteile in sytemrelevanten Bereichen arbeiten.

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Bitte füllen Sie beide Formulare, die Sie in dem oben angegebenen Link des Schulministeriums finden, aus und schicken Sie diese an oder .

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte am Montag ab 8 Uhr an unser Sekretariat.

Wir sind bemüht, Sie auch aus der Ferne zu unterstützen und zu beraten. Per Mail oder Telefon sind wir alle für Sie erreichbar.

Bitte passen Sie gut auf sich und Ihre Kinder auf und behalten Sie auch in schwierigen Stunden die nötige Geduld und Zuversicht.
M. Hartmann, M. Wirk

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