Allgemeines zum Sportunterricht
Am Montessori-Gymnasium wird das Fach Sport in den Jahrgangsstufen 5 und 6 dreistündig, in allen übrigen Jahrgangsstufen zweistündig unterrichtet. Die Fachschaft Sport ist jedoch darum bemüht, drei Stunden Sport pro Woche in allen Jahrgangsstufen zu unterrichten, sobald es die räumliche Situation zulässt.
Neben dem regulären Unterrichtsangebot besteht die Möglichkeit an Arbeitsgemeinschaften, z.B. Fußball, Volleyball und Handball und am Landessportfest der Schulen teilzunehmen. Der Sportunterricht findet in der gut ausgestatteten Dreifachsporthalle auf dem Schulgelände statt, bei gutem Wetter auch im Rochuspark oder auf den nahegelegenen Fußballplätzen. Bei Sportprojekten findet der Unterricht auch an anderen außerschulischen Lernorten, z.B. in der Kletterhalle, auf dem Beachvolleyballplatz oder anderswo statt. In der Jahrgangsstufe 6 gehen wir mit den Schülerinnen und Schülern zum Schwimmen ins Ossendorfbad. In der Q1 geht ebenfalls ein Profilkurs für eine Unterrichtsreihe zum Schwimmen.
Schulintern werden regelmäßig Sportwettkämpfe durchgeführt, insbesondere in der Leichtathletik und den Sportspielen. An den Stadtmeisterschaften im Gerätturnen, in Leichtathletik, im Schwimmen und in den Spielsportarten haben Schulmannschaften des Montessori-Gymnasiums in den letzten Jahren sehr erfolgreich teilgenommen. In den letzten Jahren war unsere Schule auch beim Schulmarathon im Rahmen des Köln-Marathons sehr erfolgreich und belegte dort immer vordere Plätze.
Fachschaft Sport
Im Schuljahr 2020/21 unterrichten folgende Sportlehrerinnen und Sportlehrer das Fach Sport:
Frau Battistutta, Herr Böhmer, Herr Debicki, Herr Jansen, Frau Schlautmann, Herr Gabriel, Herr Hauswaldt, Frau Klein, Herr Wienke, Herr Wilms, Herr Wübbe sowie unsere Referendarin Frau Fabian.
Leistung und ihre Bewertung im Fach Sport am Montessori-Gymnasium
Die Fachkonferenz Sport am Montessori – Gymnasium vereinbart ein Konzept zur Leistungsbewertung auf der Grundlage des Kernlehrplans Sport NRW[1], in welchem festgelegt ist, welche Grundsätze und Formen der Leistungsmessung und Leistungsbewertung verbindlich in den jeweiligen Jahrgangsstufen gelten bzw. zu erbringen sind. Sie stellt dadurch die Vergleichbarkeit der Anforderungen innerhalb einzelner Jahrgangsstufen und Schulstufen sicher.
Die Leistungsbeurteilung orientiert sich dabei am spezifischen Lernvermögen, an den drei zu schulenden Kompetenzbereichen Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz, Methodenkompetenz sowie Urteilskompetenz und den jeweils ausgewiesenen Zielsetzungen eines Unterrichtsvorhabens. Erfolgreiches Lernen ist hier kumulativ anzusehen, d.h. Kompetenzerwartungen im Lehrplan werden ansteigend in Progression und Komplexität formuliert. Den Schülerinnen und Schülern soll hierbei die Möglichkeit gegeben werden ihre Kompetenzen, die sie in den vorangegangen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden.
[1] Vgl. Kernlehrplan für das Gymnasium – Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen für das Fach Sport (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 11.05.2011 – 532 – 6.08.01.13 – 94565).
1.1 Grundsätze der Leistungsbewertung
Folgende Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Sport der Sek. I werden von der Fachkonferenz Sport am Montessori-Gymnasium verbindlich festgelegt:
Bewertung auf der Grundlage der Bewegungsfelder/ Sportbereiche
Im Laufe Leistungsbewertung im Laufe der Sekundarstufe I bezieht sich die Leistungsbewertung auf alle Bewegungsfelder und Sportbereiche. Es wird sichergestellt, dass sich die Leistungsbewertung entsprechend der Anzahl und inhaltlichen Schwerpunkte der Kompetenzerwartungen verhält, eine Beschränkung auf einzelne Bewegungsfelder und Sportbereiche/Kompetenzerwartungen ist nicht erlaubt.
Bewertung unter Berücksichtigung aller Kompetenzbereiche
Der Sportunterricht in der Sekundarstufe I ist einem Unterrichtsprinzip der reflektierten Praxis verpflichtet. Deshalb ist der Bereich Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz jeweils Ausgangs-punkt für die Entfaltung der Methoden- und Urteilskompetenz.
Die Leistungsbewertung im Fach Sport bezieht sich auf alle Kompetenzbereiche gemäß dem Kernlehrplan Sport:
– Das Einbringen von Leistungen im Bereich der Bewegungs- und Wahrnehmungskompe-tenz bezieht sich auf psycho-physische, technisch-koordinative, taktisch-kognitive sowie ästhetisch-gestalterische Fertigkeiten und Fähigkeiten. Darüber hinaus berücksichtigt dieser Kompetenzbereich aber auch das Einbringen systematischen, grundlegenden Wissens in den Bereichen Bewegung, Spiel und Sport. Von zentraler Bedeutung für die Realisierung des eigenen sportlichen Handelns und für sportliches Handeln im sozialen Kontext ist, über sporttheoretisches Hintergrundwissen sowie Fach- und Sachkenntnisse aus den unterschiedlichen Sinngebungsbereichen des Sports zu verfügen und mit diesem Wissen situationsangemessen umgehen zu können.
– Das Einbringen von Leistungen im Bereich der Methodenkompetenz bezieht sich auf methodisch-strategische wie auch sozial-kommunikative Methoden und Formen selbstständigen Arbeitens allein und in der Gruppe. Einerseits sind grundlegende Verfahren, sportbezogene Informationen und relevantes Fachwissen zu beschaffen, aufzubereiten, zu strukturieren. Andererseits sind Verfahrenskenntnisse und Fähigkeiten, sich selbstständig strukturiert und systematisch mit Aufgaben aus den Bereichen sportlichen Handelns auseinander zu setzen und eigenverantwortlich angemessene Lösungswege sowie Handlungspläne zu entwerfen in die Leistungsbewertung einzubeziehen. Darüber hinaus sind Verfahren in die Leistungsbewertung im Sportunterricht einzubeziehen, die sporttypischen Handlungssituationen in der Gruppe angemessen zu berücksichtigen.
– Das Einbringen von Leistungen im Bereich der Urteilskompetenz ist eng verknüpft mit Leistungen in allen Kompetenzbereichen. Es umfasst eine kritische Auseinandersetzung mit dem erarbeiteten fachlichen und methodischen Hintergrundwissen und der erlebten sportlichen Wirklichkeit, indem das selbstständige, auf Kriterien gestützte begründete Beurteilen im Mittelpunkt steht. Dies impliziert das Finden eines eigenen Urteils ebenso wie das verständigungsorientierte Abwägen und den verständnisvoll reflektierten Umgang mit Anderen auch in der Sportpraxis. Urteilskompetenz zielt somit auf argumentativ schlüssiges Abwägen und Beurteilen, das sich sowohl auf sportpraktische Erfahrungen als auch auf fachliche und methodische Kenntnisse stützt. Darüber hinaus zielt das Reflektieren und Einordnen von Lernerfahrungen im Zusammenhang mit verschiedenen Sinnrichtungen und Motiven sportlichen Handelns auf den Sinn des eigenen Tuns ab. Andererseits bezieht sie aber auch die kritische Auseinandersetzung mit Bewegungs-, Spiel- und Sport-kulturen ein.
Bewertung vor dem Hintergrund sportbezogener Verhaltensdimensionen
Folgende Aspekte sportbezogenen Verhaltens, abhängig von der jeweiligen Bedeutung innerhalb eines Unterrichtsvorhabens, werden im Hinblick auf die Leistungsbewertung angemessen berück-sichtigt.
Leistungen im Bereich sportbezogenen personalen und sozialen Verhaltens beziehen sich immer auf Kriterien, die im Unterricht erarbeitet und eingeübt werden können, wodurch eine bloße Auflistung verschiedener Beurteilungsaspekte nicht ausreicht, um sportbezogenes Verhalten angemessen zu beurteilen.
– Mitgestaltung und Organisation von Rahmenbedingungen spielen im Sportunterricht eine bedeutsame Rolle. Insbesondere selbstständiges und verantwortliches Gestalten sportlicher Handlungssituationen sind die in diesem Kontext anzustrebenden Leistungen. Diese berücksichtigen u.a. das Herrichten von Spielflächen und Geräten, das Verteilen von Rollen oder die Bildung von Mannschaften sowie das Vereinbaren von Regeln. Darüber hinaus beziehen sie sich – altersangemessen – auf gegenseitige Beratung, Hilfe sowie Korrektur beim Lernen, Üben und Trainieren.
– Anstrengungsbereitschaft spielt in der Leistungsbewertung sowohl produkt- als auch prozessbezogen eine wesentliche Rolle. Einerseits bezieht sich Anstrengungsbereitschaft konkret auf das unterrichtliche Geschehen und die Bereitschaft, darin engagiert und motiviert mitzuarbeiten. Andererseits ist die Anstrengungsbereitschaft auch als die Fähigkeit anzusehen, selbstständig und eigenverantwortlich die eigene psycho-physische Leistungsfähigkeit kontinuierlich und vertieft auch außerhalb des Unterrichts zu verbessern und zu erhalten, um darin erfolgreich mitarbeiten zu können.
– Selbstständigkeit bezieht sich in der Leistungsbewertung im Sportunterricht auf die Fähigkeit, beim Geräteaufbau und -abbau zu helfen und Eigenverantwortung für die Sicherheit im Sportunterricht zu gewährleisten. Darüber hinaus zielt der Aspekt der Selbstständigkeit darauf ab, sich im Sportunterricht selbstständig aufzuwärmen, intensiv zu üben und zu trainieren sich auf den Sportunterricht angemessen vor- und nachzubereiten sowie für eine angemessene Sportbekleidung zu sorgen.
– Fairness, Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit beziehen sich darauf, sich im jeweiligen Unterrichtsvorhaben an die Regeln des fairen Umgangs miteinander zu halten, die Bereit-schaft zu zeigen, berechtigte Interessen auch mal zurückzustellen, sowie in allen Gruppen konstruktiv mitzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen.
Bewertung vor dem Hintergrund individuellen Leistungsvermögens
Die Leistungsbewertung zielt darauf ab, Schülerinnen und Schüler individuelle Rückmeldungen über ihren Leistungsstand zu ermöglichen und sie vor dem Hintergrund ihres Leistungsvermögens individuell zu fördern und zu stärken. Sie ist damit einem pädagogischen Leistungsverständnis ver-pflichtet, das das individuelle Leistungsvermögen sowie der individuelle Lernfortschritt in der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
Bewertung vor dem Hintergrund von Transparenz und Angemessenheit
Eine (sach-)gerechte Leistungsbewertung setzt voraus, dass Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte jeweils zu Beginn des Schuljahres mit den Leistungsanforderungen des Sportunterrichts in der jeweiligen Jahrgangsstufe durch die Sportlehrkraft vertraut gemacht werden. Deshalb legt die Fachkonferenz zu Beginn des Schuljahres den Bildungsplan für das Fach Sport sowie die Grundsätze der Leistungsbewertung gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten offen.
Die Sport unterrichtende Lehrkraft macht zu Beginn eines Unterrichtsvorhabens ? neben der Dar-legung der Zielsetzungen sowie der inhaltlichen Schwerpunkte ? die Leistungsbewertung durch die Offenlegung der konkreten Leistungsanforderungen sowie der angestrebten Kompetenzen bzw. durch die gemeinsame Erarbeitung von Kriterien zur Leistungsbewertung transparent. Lern-, Übungs- und Prüfungssituationen stehen dazu inhaltlich und zeitlich in einem angemessenen Ver-hältnis zueinander.
Jeweils nach Abschluss eines Unterrichtsvorhabens werden die Schülerinnen und Schüler über ihren Lernfortschritt sowie entsprechende Maßnahmen zur individuellen (Leistungs-) Förderung im Sport informiert bzw. individuell beraten.
1.2 Formen der Leistungsbewertung
Die Leistungsbewertung erfolgt gemäß dem Kernlehrplan Sport in vielfältigen Formen, die verbindlich vorgegeben werden. Diese Vielfalt dient der Möglichkeit zur differenzierten individuellen Rückmeldung über das Erreichen von Zielsetzungen im Sportunterricht sowie über den Könnens- und Lernfortschritt in Form von Lernerfolgsüberprüfungen, um diese für die individuelle Entwicklungsförderung von Schülerinnen und Schülern zu nutzen. Lehrkräften dienen die Lernerfolgsüberprüfungen dazu, Konsequenzen für das weitere pädagogische Handeln im Unterricht abzuleiten. Deshalb benennt das Montessori-Gymnasium für jedes Unterrichtsvorhaben konkrete Leistungsanforderungen hinsichtlich einzubringender punktueller und unterrichtsbegleitender Formen der Überprüfung. Diese sind verbindlich. Es bedarf gemeinsamer Vereinbarungen der Fachkonferenz, wenn Leistungsanforderungen über- bzw. unterschritten oder Formen der Leistungsbewertung entgegen den Beschlüssen der Fachkonferenz durchgeführt werden sollen.
Die Fachschaft vereinbart einen Minimalkonsens über verbindliche Formen der Leistungsbewertung. Dabei beziehen sich die Lernerfolgsüberprüfungen (allein und/oder in der Gruppe) auf alle drei Kompetenzbereiche gemäß dem Kernlehrplan Sport.
1.2.1 Prozessbezogene, unterrichtsbegleitende Lernerfolgsüberprüfung
Sie erwachsen aus dem konkreten Unterrichtsgeschehen auf der Grundlage zuvor festgelegter, der Lerngruppe bekannter Kriterien. Sie stellen in besonderer Weise ein geeignetes Instrument zur individuellen Rückmeldung für das Erreichen von Lernzielen im Unterricht dar. Deshalb ist eine möglichst zeitnahe Rückmeldung zur erbrachten Leistung erforderlich. Darüber hinaus ermöglichen prozessbezogene Lernerfolgsüberprüfungen in Form von Langzeitbeobachtungen, Lernleistungen in ihrer Stetigkeit einzuschätzen und durch deren langfristige Begleitung und Unterstützung kontinuierlich zu entwickeln. Das gilt vor allem für den Bereich von Verhaltensdispositionen im Sport, die sich in partnerschaftlichem fairem, kooperativen sowie tolerantem Verhalten zeigen. Die unterrichtsbegleitenden, prozessbezogenen Lernerfolgsüberprüfungen beziehen sich auf folgende Formen:
– selbstständiges Planen und Gestalten von Auf- und Abwärmprozessen
– Mitgestaltung von Unterrichtssituationen
– Helfen und Sichern, Geräteaufbau und -abbau, Schiedsrichter- und Kampfrichteraufgaben
– Selbst- und Fremdbeobachtung in sportlichen Handlungssituationen
– Anstrengungsbereitschaft, Willenskraft, Kooperations- und Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft
– Beiträge (mündlich): Lösung von Aufgaben in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, Beiträge zum Unterrichtsgespräch …
1.2.2 Produktbezogene, punktuelle Lernerfolgsüberprüfung
Sie setzen voraus, dass die Schülerinnen und Schüler mit den an sie gestellten Anforderungen aus dem Unterricht vertraut sind und dass hinreichend Gelegenheit zum Üben und Festigen des Erlernten im Unterricht bestand. Die Fachschaft Sport verständigt sich darüber, dass dies im Klassenbuch sorgfältig dokumentiert wird. Die punktuellen Lernerfolgsüberprüfungen (allein und/oder in der Gruppe) beziehen sich auf folgende Formen:
– Demonstration von Bewegungshandeln, Präsentationen technisch-koordinativer Fertigkeiten, taktisch-kognitiver sowie ästhetisch-gestalterischer Fähigkeiten
– Fitness-/ Ausdauerleistungstests
– Qualifikationsnachweise: Schwimmabzeichen, Sportabzeichen
– Wettkämpfe: Mehrkämpfe, Turniere
– selbstständiges Planen und Gestalten von Auf- und Abwärmprozessen
– Selbst- und Fremdbeobachtung in sportlichen Handlungssituationen
– Schriftliche Beiträge zum Unterricht, z. B. Übungen, Skizzen, Plakate, Tabellen, Kurzreferate, Stundenprotokolle, Übungs- oder Trainingsprotokolle, Lerntagebücher, Portfolios
– Mündliche Beiträge zum Unterricht: z. B. Lösung von Aufgaben in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, Beiträge zum Unterrichtsgespräch …
1.3 Leistungsanforderungen – Kriterien zur Leistungsbewertung
Die Fachkonferenz Sport legt Kriterien (L 1 – L 17) für gute und ausreichende Leistungen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie 7 bis 9 fest. Dabei berücksichtigt sie die im Kernlehrplan formulierten Leistungsanforderungen sowie beobachtbares Verhalten, das in allen Bewegungsfeldern/Sportbereichen übergreifend erkennbar ist.
Die Fachkonferenz vereinbart Mindestanforderungen für alle durch die Fachkonferenz im Rahmen der Obligatorik vereinbarten Unterrichtsvorhaben, die sie der Lerngruppe jeweils zu Beginn eines UVs vorstellt. Die vereinbarten Leistungsanforderungen der Unterrichtsvorhaben werden für die jeweiligen UV festgelegt und durch entsprechende bewegungsfeldbezogene Kriterien von der Lehrkraft konkretisiert.