Sozialausgleich

Wenn es eng wird – Sozialausgleich am Montesssori- Gymnasium

In Deutschland leben über 2,5 Millionen Kinder in Einkommensarmut. Dies entspricht etwa 19,4 Prozent aller Personen unter 18 Jahren. Das Ausmaß der Kinderarmut ist seit vielen Jahren gravierend hoch. (Quelle: Deutscher Kinderschutzbund, mehr Informationen hier).

Dabei gehören zu den Armen keineswegs nur die Empfänger von Sozialleistungen, sondern auch die „verdeckte Armut“: Personen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben und die trotzdem in Relation zur Bevölkerung arm sind. Dies sind besonders Alleinerziehende und Personen mit Migrationshintergrund, aber auch Selbstständige mit schlechter Auftragslage, kinderreiche Familien, Eltern, die im Niedriglohnsektor arbeiten oder die aus anderen Gründen in schwierige Lebenslagen gekommen sind. Diese Familien bekommen oft keine soziale Unterstützung, aber z.B. eine Klassenfahrt, eine Studienfahrt oder auch schon ein teurer Taschenrechner kann sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Auch durch die Sozialleistungen sind keineswegs alle für die soziale Teilhabe und den Unterricht erforderlichen Mittel immer abgedeckt (z.B. Kosten für Zertifikate, Lektüren).

Das Montessori-Gymnasium engagiert sich hier in besonderem Maße, so dass keine Teilnahme an schulischen Vorhaben am Geld scheitern muss.

Durch den Sozialausgeich hat das Montessori-Gymnasium seit 2012 eine einfache Möglichkeit für Familien geschafften, die die Kosten für Lernmaterial und Schulveranstaltungen nicht oder nur schwer aufbringen können, erheblich zu ermäßigen. Wenn es knapp wird, hilft unser Sozialausgleich schnell und unkompliziert im Einzelfall Ermäßigungen zu bekommen ohne dass man dabei über das Einkommen Rechenschaft ablegen muss. Die Gelder werden durch den Förderverein verwaltet, aber die Lehrerinnen und Lehrer (in der Regel Klassenlehrer_innen, sonstige Lehrer_innen des Vertrauens) kennen die Probleme und entscheiden über finanzielle Ermäßigungen. Anträge gibt es im Sekretariat, bei der Schulleitung oder bei den Klassenlehrer_innen.

Rein kommt das Geld in der Regel über Klassen-/Kursfahren, bei denen alle etwas mehr zahlen, damit andere erheblich weniger zahlen. Als Grundsatz gilt: Jeder zahlt einen Eigenanteil und nur Leistungen werden unterstützt, die nicht bereits durch unser Sozialsystem abgedeckt sind (z.B. werden Klassenfahrtenbeiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe nicht übernommen).

Eltern, in besonderen Fällen aber auch die Schülerinnen und Schüler selbst, welche die Kosten für Klassen-/Kursfahren und Austauschprogramme und anderes (s.o.) nicht oder nur schwer finanzieren können, können wahlweise 25 % oder 50 % des Teilnehmerbetrages ermäßigt bekommen. Dafür findet sich auf den Anmeldeformularen eine Möglichkeit dies unbegründet und formlos zu beantragen. Antragssteller müssen also keine Begründung oder Rechenschaft über ihre finanzielle Situation abgeben.

Klassenlehrer/innen können im eigenen Ermessen für einzelne Schülerinnen und Schüler Gelder aus dem Sozialausgleich erhalten (z.B. für Lektüren, Sprachzertifikate, Lernmaterial, Eintrittsgelder, etc.), wenn diese nicht bereits durch die Sozialleistungen des Bildungspaketes abgedeckt sind.

(Änderungsstand: Februar 2018 / Wirk auf der Grundlage des Textes von Herrn Schlüter von 2012)